Schadensbeispiele Privathaftpflicht

Schadensbeispiel: Beschädigung einer teuren Kamera

Beispiel 1:

Situation:

Herr Müller besucht einen Freund, der leidenschaftlich gerne fotografiert. Bei diesem Besuch zeigt der Freund ihm seine neue, teure Spiegelreflexkamera. Herr Müller ist neugierig und möchte die Kamera selbst ausprobieren. Beim Hantieren mit der Kamera stolpert er über eine Teppichkante und die Kamera fällt aus seinen Händen auf den Boden. Dabei wird das Objektiv schwer beschädigt und die Kamera funktioniert nicht mehr einwandfrei.

Schaden:

Die Reparatur der Kamera sowie der Ersatz des Objektivs kosten insgesamt 1.500 Euro. Herr Müllers Freund verlangt von ihm, für den Schaden aufzukommen.

Lösung durch die Privathaftpflichtversicherung:

Herr Müller meldet den Vorfall seiner Privathaftpflichtversicherung. Nach Prüfung des Schadens durch die Versicherung wird festgestellt, dass der Schaden durch einen fahrlässigen Fehler von Herrn Müller verursacht wurde und somit von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur der Kamera und den Ersatz des beschädigten Objektivs in Höhe von 1.500 Euro. Herr Müllers Freund erhält somit eine Entschädigung und Herr Müller muss die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen.


Beispiel 2:

Schadensbeispiel: Beschädigung von Geschäftseigentum eines Kunden

Situation:

Frau Schmidt arbeitet als freiberufliche IT-Beraterin und wird von verschiedenen Unternehmen für IT-Dienstleistungen engagiert. Während eines Projekts besucht sie das Büro eines ihrer Kunden, um vor Ort einige technische Probleme zu lösen. Sie hat ihr eigenes Laptop dabei, das sie auf einem Tisch im Büro des Kunden aufstellt. Während ihrer Arbeit stößt sie versehentlich eine teure Vase, die auf einem Regal neben dem Tisch steht, um. Die Vase fällt zu Boden und zerbricht. Diese Vase war ein wertvolles Kunstobjekt und gehörte dem Unternehmen, für das sie arbeitet.

Schaden:

Die Vase war ein Unikat und hatte einen Wert von 3.000 Euro. Das Unternehmen verlangt von Frau Schmidt, für den Schaden aufzukommen.

Lösung durch die Privathaftpflichtversicherung:

Frau Schmidt meldet den Vorfall ihrer Privathaftpflichtversicherung. Nach Prüfung des Schadens durch die Versicherung wird festgestellt, dass der Schaden während einer beruflichen Tätigkeit von Frau Schmidt verursacht wurde und somit von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, sofern diese auch berufliche Tätigkeiten mit einschließt (manche Privathaftpflichtversicherungen bieten diese Erweiterung an).

Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Schaden in Höhe von 3.000 Euro. Das Unternehmen erhält somit eine Entschädigung und Frau Schmidt muss die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen.


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