Schadensbeispiele Krankentagegeld
Situation:
Herr Meier, ein 45-jähriger IT-Projektmanager, erleidet bei einem Verkehrsunfall einen schweren Beinbruch. Nach der Operation und einer anschließenden Rehabilitationsphase ist Herr Meier für längere Zeit arbeitsunfähig und erhält zunächst Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Doch nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung, und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur 70% seines Bruttoeinkommens, was zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Herr Meier hat jedoch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, um genau solche Situationen abzusichern.
Schadensausmaß:
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit:
- Beinbruch: Herr Meier erleidet einen komplizierten Bruch des Oberschenkelknochens.
- Operation und Reha: Er muss sich einer Operation unterziehen und anschließend mehrere Monate Rehabilitationsmaßnahmen durchführen.
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Insgesamt ist Herr Meier für vier Monate arbeitsunfähig (ca. 120 Tage).
- Finanzielle Auswirkungen:
- Brutto-Monatseinkommen: 5.000 EUR
- Lohnfortzahlung: Für die ersten 6 Wochen übernimmt der Arbeitgeber das volle Gehalt, danach erhält Herr Meier Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Krankengeld: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt 70% des Bruttoeinkommens, also 3.500 EUR monatlich.
- Differenz zum Netto-Monatseinkommen: Herr Meier hat normalerweise ein Netto-Monatseinkommen von 3.200 EUR, durch das Krankengeld hat er jedoch nur etwa 2.800 EUR zur Verfügung, was eine Differenz von 400 EUR monatlich ausmacht.
- Krankentagegeldversicherung: Herr Meier hat eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die ein Krankentagegeld von 50 EUR pro Tag ab dem 43. Krankheitstag vorsieht.
Gesamtkosten und Erstattungen:
- Ermittlung des finanziellen Schadens:
- Monatliche Differenz zum Netto-Einkommen: 400 EUR x 3 Monate = 1.200 EUR
- Gesamte finanzielle Einbußen: 1.200 EUR + 1.400 EUR (für den vierten Monat) = 2.600 EUR
- Abwicklung durch die Krankentagegeldversicherung:
- Krankentagegeld: Die Versicherung zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld von 50 EUR. Die Arbeitsunfähigkeit dauert insgesamt 120 Tage, somit wird das Tagegeld für 78 Tage gezahlt.
- Erstattung durch die Versicherung: 78 Tage × 50 EUR = 3.900 EUR
Gesamterstattung: 3.900 EUR
Tatsächliche Kostenübernahme: Die Krankentagegeldversicherung deckt die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Netto-Einkommen ab, und zusätzlich bleiben nach Abzug der finanziellen Einbußen von 2.600 EUR noch 1.300 EUR für unvorhergesehene Ausgaben oder zur Deckung zusätzlicher Kosten.
Detaillierte Abrechnung:
- Differenz zum Netto-Einkommen: 2.600 EUR
- Krankentagegeld: 3.900 EUR
- Überschuss: 1.300 EUR
Wichtige Hinweise:
- Versicherungsbedingungen: Die Höhe des Krankentagegeldes sollte auf das eigene Nettoeinkommen abgestimmt sein, um den Lebensstandard im Krankheitsfall halten zu können.
- Wartezeiten: Die Krankentagegeldversicherung tritt in der Regel erst nach einer bestimmten Karenzzeit ein, die bei Herrn Meier 42 Tage beträgt.
- Dauer der Leistungen: Die Krankentagegeldversicherung leistet in der Regel bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur maximalen Leistungsdauer laut Vertrag.