Schadensbeispiele Hunde- und Pferdeversicherung

Beispiel 1:

Situation:

Frau Berger besitzt einen 10-jährigen Wallach namens Blitz. Eines Nachmittags bricht Blitz aus seiner Koppel aus, weil das Tor nicht richtig verschlossen war. Das Pferd läuft auf die nahegelegene Straße, wo es mit einem Auto kollidiert. Der Autofahrer, Herr Meier, verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursacht einen Auffahrunfall mit einem weiteren Fahrzeug, das von Frau Weber gefahren wird.

Schadensausmaß:

  • Personenschaden:
  • Herr Meier: Er erleidet durch den Aufprall eine Halswirbelverletzung und muss zwei Wochen krankgeschrieben werden. Er benötigt eine ärztliche Behandlung, Physiotherapie und erhält Schmerzensgeld. Gesamtkosten: 6.000 EUR.
  • Frau Weber: Sie erleidet Prellungen und eine leichte Gehirnerschütterung. Ihre Behandlungskosten betragen insgesamt 2.500 EUR.
  • Sachschaden:
  • Herr Meiers Auto: Das Fahrzeug wird stark beschädigt und die Reparaturkosten belaufen sich auf 8.000 EUR. Es fällt zudem eine Mietwagenrechnung von 500 EUR an, da er während der Reparaturzeit einen Ersatzwagen benötigt.
  • Frau Webers Auto: Das Auto hat leichtere Schäden und die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.000 EUR.
  • Pferd: Blitz erleidet bei dem Unfall leichte Verletzungen an den Beinen und muss tierärztlich behandelt werden. Behandlungskosten: 800 EUR.

Gesamtkosten:

  • Personenschaden: 8.500 EUR
  • Sachschaden: 11.500 EUR
  • Tierarztkosten: 800 EUR
  • Gesamtschaden: 20.800 EUR

Abwicklung durch die Pferdehaftpflichtversicherung:

  1. Schadenmeldung: Frau Berger meldet den Vorfall unverzüglich ihrer Pferdehaftpflichtversicherung und stellt alle relevanten Informationen und Beweise (wie Fotos und Polizeiberichte) zur Verfügung.
  2. Begutachtung: Die Versicherung schickt einen Gutachter, um die Schäden zu dokumentieren und zu bewerten.
  3. Kostenübernahme:
  • Personenschaden: Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld für Herr Meier (6.000 EUR) und Frau Weber (2.500 EUR), insgesamt 8.500 EUR.
  • Sachschaden: Die Versicherung deckt die Reparaturkosten für die Fahrzeuge von Herr Meier (8.000 EUR) und Frau Weber (3.000 EUR) sowie die Mietwagenkosten (500 EUR), insgesamt 11.500 EUR.
  • Tierarztkosten: Die Versicherung erstattet die Behandlungskosten für Blitz in Höhe von 800 EUR.

Gesamterstattung: 20.800 EUR.

Wichtige Hinweise:

  • Sorgfaltspflicht: Frau Berger sollte sicherstellen, dass die Koppel regelmäßig auf Sicherheit überprüft wird, um zukünftige Ausbrüche zu verhindern.
  • Schadenminderungspflicht: Es ist wichtig, dass Frau Berger sofortige Maßnahmen ergreift, um das entlaufene Pferd einzufangen und weitere Schäden zu verhindern.
  • Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation und die umgehende Meldung des Schadens erleichtern die Abwicklung durch die Versicherung erheblich.

Zusätzliche Unterstützung:

Die Pferdehaftpflichtversicherung organisierte auch die Kommunikation mit den Geschädigten und half bei der Koordination der Schadenregulierung.


Beispiel 2:

Situation:

Herr Müller geht mit seinem Hund, einem 4-jährigen Rottweiler namens Rex, spazieren. Rex erschrickt plötzlich wegen eines lauten Geräusches und beißt einen Passanten, Herrn Schmidt, der in der Nähe vorbeigeht. Herr Schmidt erleidet eine Bisswunde am Bein, die ärztlich behandelt werden muss. Außerdem wird seine Hose beschädigt.

Schadensausmaß:

  • Personenschaden:
  • Herr Schmidt: Er erleidet eine tiefe Bisswunde, die genäht werden muss. Die Behandlungskosten umfassen den Besuch im Krankenhaus, Medikamente, und eine Tetanusimpfung. Herr Schmidt muss für eine Woche krankgeschrieben werden. Gesamtkosten: 2.000 EUR.
  • Schmerzensgeld: Herr Schmidt verlangt zusätzlich ein Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen und die psychische Belastung in Höhe von 1.500 EUR.
  • Sachschaden:
  • Herr Schmidts Hose: Die Hose von Herrn Schmidt wird durch den Biss beschädigt. Ersatzkosten: 100 EUR.

Gesamtkosten:

  • Personenschaden: 3.500 EUR
  • Sachschaden: 100 EUR
  • Gesamtschaden: 3.600 EUR

Abwicklung durch die Hundehaftpflichtversicherung:

  1. Schadenmeldung: Herr Müller meldet den Bissvorfall unverzüglich seiner Hundehaftpflichtversicherung und stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
  2. Begutachtung: Die Versicherung bewertet den Schaden und fordert medizinische Berichte und Rechnungen zur Schadensregulierung an.
  3. Kostenübernahme:
  • Personenschaden: Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die medizinischen Kosten für Herrn Schmidt (2.000 EUR) und zahlt das Schmerzensgeld (1.500 EUR), insgesamt 3.500 EUR.
  • Sachschaden: Die Versicherung erstattet die Kosten für die beschädigte Hose (100 EUR).

Gesamterstattung: 3.600 EUR.

Wichtige Hinweise:

  • Sicherheitsmaßnahmen: Herr Müller sollte sicherstellen, dass Rex immer gut beaufsichtigt wird, insbesondere in belebten Gegenden oder wenn potenzielle Gefahrenquellen vorhanden sind.
  • Schadenminderungspflicht: Es ist wichtig, dass Herr Müller sofort erste Hilfe leistet und gegebenenfalls einen Tierarzt oder Hundetrainer konsultiert, um das Verhalten von Rex in Zukunft besser zu kontrollieren.

Zusätzliche Unterstützung:

Die Hundehaftpflichtversicherung unterstützte Herr Müller auch bei der Kommunikation mit Herrn Schmidt und sorgte für eine schnelle und faire Schadenregulierung.

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