Schadensbeispiele Hausratversicherung

Beispiel 1:

Situation:

Lisa und Markus wohnen in einer Eigentumswohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eines Abends bemerkt Markus einen großen Wasserfleck in der Küche. Der Geschirrspüler hat während des Betriebs ein Leck entwickelt, und Wasser ist unter die Küchenmöbel und in den Bodenbelag gelaufen. Das Wasser dringt durch den Boden in die darunter liegende Wohnung und beschädigt die Decke und Möbel des Nachbarn.

Schadensausmaß:

  • Eigene Wohnung:
  • Bodenbelag: Der Laminatboden in der Küche ist stark aufgequollen und muss auf einer Fläche von 15 Quadratmetern ausgetauscht werden. Kosten: 1.800 EUR.
  • Küchenmöbel: Die Unterschränke der Einbauküche sind durch das Wasser beschädigt und unbrauchbar. Neuwert: 3.500 EUR.
  • Hausrat: Einige Elektrogeräte wie eine Mikrowelle und ein Toaster, die auf dem Boden standen, sind ebenfalls beschädigt. Ersatzkosten: 300 EUR.
  • Nachbarswohnung:
  • Decke: Der Wasserschaden hat den Putz und die Farbe an der Decke im Wohnzimmer des Nachbarn beschädigt. Kosten für Reparatur und Neuanstrich: 1.200 EUR.
  • Möbel: Ein Sofa des Nachbarn hat Wasserflecken und muss gereinigt werden. Kosten: 200 EUR.

Gesamtkosten:

  • Eigene Wohnung: 5.600 EUR
  • Nachbarswohnung: 1.400 EUR
  • Gesamtschaden: 7.000 EUR

Abwicklung durch die Hausratversicherung:

  1. Schadenmeldung: Lisa und Markus melden den Schaden sofort ihrer Hausratversicherung und dokumentieren den Schaden mit Fotos.
  2. Begutachtung: Ein Gutachter der Versicherung besichtigt die Schäden und bestätigt die Schadenshöhe.
  3. Kostenerstattung:
  • Eigene Wohnung: Die Hausratversicherung erstattet die Kosten für den Austausch des Bodenbelags (1.800 EUR), die Reparatur der Küchenmöbel (3.500 EUR) und den Ersatz der beschädigten Elektrogeräte (300 EUR), insgesamt 5.600 EUR.
  • Nachbarswohnung: Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur der Decke (1.200 EUR) und die Reinigung des Sofas (200 EUR) in der Nachbarswohnung, insgesamt 1.400 EUR.

Gesamterstattung: 7.000 EUR.

Wichtige Hinweise:

  • Haftpflichtkomponente: Die Hausratversicherung enthält in diesem Fall eine Haftpflichtkomponente, die Schäden abdeckt, die der versicherte Haushalt an anderen verursacht.
  • Selbstbeteiligung: Je nach Vertrag kann eine Selbstbeteiligung anfallen, die im Schadensfall zu berücksichtigen ist.
  • Schnelle Schadenmeldung: Es ist entscheidend, den Schaden umgehend zu melden und weitere Schäden durch Sofortmaßnahmen (wie das Absperren des Wassers) zu verhindern.

Zusätzliche Unterstützung:

Die Hausratversicherung organisierte auch die Reparaturarbeiten durch Vertragsunternehmen, was den Prozess für Lisa und Markus erheblich erleichterte.

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