Schadensbeispiel Gebäudehaftpflicht

Beispiel 1:

Situation:

Herr Schmidt ist Eigentümer eines Altbaus in einer kleinen Stadt. Eines stürmischen Nachmittags lösen sich mehrere Dachziegel seines Hauses und fallen auf den Gehweg vor dem Gebäude. Eine Passantin, Frau Müller, wird von einem herunterfallenden Ziegel getroffen und erleidet eine Kopfverletzung. Zudem wird das geparkte Auto eines anderen Anwohners, Herrn Becker, durch die herabfallenden Ziegel beschädigt.

Schadensausmaß:

  • Personenschaden:
  • Frau Müller: Sie erleidet eine Platzwunde und eine leichte Gehirnerschütterung, was einen Krankenhausaufenthalt für Untersuchungen und Behandlungen von zwei Tagen notwendig macht. Sie benötigt auch Medikamente und physiotherapeutische Sitzungen zur vollständigen Genesung. Gesamtkosten: 4.000 EUR.
  • Schmerzensgeld: Aufgrund der erlittenen Schmerzen und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten fordert Frau Müller ein Schmerzensgeld von 2.500 EUR.
  • Sachschaden:
  • Herr Becker: Das Auto wird an der Motorhaube und der Windschutzscheibe beschädigt. Die Reparaturkosten für das Fahrzeug betragen 3.500 EUR.

Gesamtkosten:

  • Personenschaden: 6.500 EUR
  • Sachschaden: 3.500 EUR
  • Gesamtschaden: 10.000 EUR

Abwicklung durch die Gebäudehaftpflichtversicherung:

  1. Schadenmeldung: Herr Schmidt informiert seine Gebäudehaftpflichtversicherung sofort nach dem Vorfall und dokumentiert den Schaden mit Fotos.
  2. Begutachtung: Die Versicherung schickt einen Gutachter, der die Schäden sowohl an der Person als auch am Fahrzeug in Augenschein nimmt.
  3. Kostenübernahme:
  • Personenschaden: Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt die medizinischen Kosten von Frau Müller in Höhe von 4.000 EUR und zahlt das geforderte Schmerzensgeld von 2.500 EUR, insgesamt 6.500 EUR.
  • Sachschaden: Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten des Autos von Herrn Becker in Höhe von 3.500 EUR.

Gesamterstattung: 10.000 EUR.

Wichtige Hinweise:

  • Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer ist Herr Schmidt für die Sicherheit seines Gebäudes verantwortlich, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung des Daches. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen sind wichtig, um solche Schäden zu vermeiden.
  • Schadenminderungspflicht: Es ist entscheidend, dass Herr Schmidt sofortige Maßnahmen ergreift, um weitere Schäden zu verhindern (z. B. Absperren des Gehwegs, bis das Dach repariert ist).
  • Schnelle Kommunikation: Die rasche Schadenmeldung und die Bereitstellung aller notwendigen Informationen erleichtern die Bearbeitung durch die Versicherung.

Zusätzliche Unterstützung:

Die Gebäudehaftpflichtversicherung organisierte auch die vorübergehende Absicherung des Daches, bis die Dachdeckerarbeiten abgeschlossen waren, und unterstützte Herr Schmidt bei der Kommunikation mit den geschädigten Parteien.

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