Schadensbeispiele Pflegeversicherung

Situation:

Frau Weber, 78 Jahre alt, lebt allein in ihrem Haus. Nach einem schweren Schlaganfall bleibt sie halbseitig gelähmt und ist auf umfassende Pflege angewiesen. Sie wird vom Krankenhaus direkt in eine Rehabilitationsklinik verlegt, und danach wird festgestellt, dass sie langfristig Unterstützung im Alltag benötigt.

Schadensausmaß:

  • Pflegebedarf: Frau Weber wird in die Pflegestufe 3 (heute Pflegegrad 4) eingestuft, was bedeutet, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hat und täglich Unterstützung benötigt.
  • Pflegeleistungen: Um in ihrem eigenen Haus bleiben zu können, benötigt Frau Weber:
  • Ambulante Pflege: Ein Pflegedienst kommt zweimal täglich, um ihr bei der Körperpflege, Mobilisierung und Verabreichung von Medikamenten zu helfen. Monatliche Kosten: 1.500 EUR.
  • Pflegehilfsmittel: Frau Weber benötigt ein Pflegebett, einen Rollstuhl und diverse Hilfsmittel für die tägliche Pflege. Einmalige Anschaffungskosten: 3.000 EUR.
  • Umbau: Um das Haus an ihre Bedürfnisse anzupassen, müssen das Badezimmer umgebaut und Rampen installiert werden. Umbaukosten: 10.000 EUR.
  • Zusätzliche Unterstützung: Da Frau Weber auch nachts Pflege benötigt, wird zusätzlich ein Pflegeassistent eingestellt, der einmal pro Woche eine Nachtwache übernimmt. Monatliche Kosten: 600 EUR.

Gesamtkosten:

  • Ambulante Pflege (jährlich): 18.000 EUR
  • Pflegehilfsmittel (einmalig): 3.000 EUR
  • Umbaukosten (einmalig): 10.000 EUR
  • Nachtwache (jährlich): 7.200 EUR
  • Gesamtkosten (erstes Jahr): 38.200 EUR

Abwicklung durch die Pflegeversicherung:

  1. Schadenmeldung: Die Familie von Frau Weber meldet den Pflegebedarf bei der Pflegeversicherung und beantragt Leistungen entsprechend der Pflegestufe. Ein Gutachter wird zur Beurteilung des Pflegebedarfs entsandt.
  2. Prüfung und Genehmigung: Die Pflegeversicherung prüft den Antrag und stellt fest, dass Frau Weber aufgrund der festgestellten Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen nach Pflegegrad 4 hat.
  3. Leistungsübernahme:
  • Pflegegeld: Die Pflegeversicherung zahlt ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 EUR, was auf das Jahr gerechnet 8.736 EUR ergibt.
  • Pflegesachleistungen: Für die ambulante Pflege übernimmt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 1.612 EUR (jährlich 19.344 EUR), wodurch die ambulante Pflegekosten (1.500 EUR monatlich) vollständig abgedeckt werden.
  • Pflegehilfsmittel: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel in Höhe von 3.000 EUR.
  • Wohnumfeldverbesserungen: Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für den Umbau des Badezimmers und den Einbau von Rampen bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 EUR. Die restlichen 6.000 EUR müssen von der Familie übernommen werden.
  • Zusätzliche Unterstützung: Die Pflegeversicherung deckt keine Kosten für Nachtwachen, sodass die monatlichen Kosten von 600 EUR (jährlich 7.200 EUR) von der Familie selbst getragen werden müssen.

Gesamterstattung (erstes Jahr):

  • Pflegegeld: 8.736 EUR
  • Pflegesachleistungen: 18.000 EUR (vollständige Abdeckung der ambulanten Pflege)
  • Pflegehilfsmittel: 3.000 EUR
  • Wohnumfeldverbesserungen: 4.000 EUR
  • Gesamterstattung: 33.736 EUR

Selbst zu tragende Kosten:

  • Nachtwache: 7.200 EUR
  • Restliche Umbaukosten: 6.000 EUR
  • Gesamtkosten: 13.200 EUR

Wichtige Hinweise:

  • Antragstellung: Es ist wichtig, den Pflegegrad so früh wie möglich zu beantragen, um rechtzeitig Leistungen zu erhalten.
  • Zusätzliche finanzielle Planung: Auch wenn die Pflegeversicherung viele Kosten abdeckt, können Eigenanteile verbleiben, für die eine zusätzliche finanzielle Planung notwendig ist.
  • Pflegeberatung: Die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung kann helfen, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen und Unterstützung bei der Organisation der Pflege zu erhalten.


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