Schadensbeispiele Grundfähigkeitsrente

Situation:

Frau Müller ist 35 Jahre alt und arbeitet als Buchhalterin in einem mittelständischen Unternehmen. In ihrer Freizeit geht sie gerne joggen und nimmt regelmäßig an Laufwettbewerben teil. Eines Tages hat sie während eines Joggingausflugs einen schweren Sturz, bei dem sie sich eine komplizierte Verletzung am Bein zuzieht. Trotz intensiver medizinischer Behandlung und Rehabilitation bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung ihrer Gehfähigkeit bestehen.

Schaden:

Aufgrund der Verletzungen ist Frau Müller nicht mehr in der Lage, ohne fremde Hilfe zu gehen oder längere Strecken zu laufen. Dies beeinträchtigt nicht nur ihren Alltag erheblich, sondern auch ihre Mobilität und Unabhängigkeit. Ihre Arbeit als Buchhalterin kann sie zwar weiterhin ausüben, aber die Lebensqualität hat sich drastisch verschlechtert, und sie muss viele Anpassungen in ihrem Alltag vornehmen.

Lösung durch die Grundfähigkeitsrente:

Frau Müller hat vor einigen Jahren eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Gehen oder Sehen eine monatliche Rente zahlt. Nachdem ihre Gehfähigkeit durch einen Arzt als dauerhaft beeinträchtigt festgestellt wurde, beantragt sie die Versicherungsleistung. Die Versicherung prüft den Fall und bestätigt, dass Frau Müller die Grundfähigkeit des Gehens verloren hat.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt ihr eine monatliche Rente von 1.500 Euro, die ihr hilft, die zusätzlichen Kosten für Anpassungen in ihrem Alltag, wie barrierefreie Umbauten in ihrer Wohnung, medizinische Hilfsmittel und gegebenenfalls eine Haushaltshilfe, zu decken. Diese Rente wird ihr bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit oder bis zur Besserung ihrer Beeinträchtigung gezahlt.

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